Der Wald bedeckt weite Bereiche unseres Amtsgebietes zwischen der Münchner Schotterebene und den Gipfeln der Alpen. Er erfüllt wichtige landeskulturelle, wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Aufgaben sowohl für den einzelnen Waldbesitzer als auch für die gesamte Bevölkerung.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim bietet kompetente Beratung für Waldbesitzer an zu Themen wie Waldpflege, sichere Waldarbeit und welche Baumarten auf welchen Standort passen.
Als Untere Forstbehörde sind wir zuständig für die hoheitliche und beratende Betreuung von über 113.000 Hektar Wald aller Waldbesitzarten in den Landkreisen Starnberg, Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen.
Auf der Grundlage des Bayerischen Waldgesetzes setzen wir uns für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Bewirtschaftung dieser Wälder ein. Wir wollen dabei kundenorientierter Dienstleister für den Privat- und Körperschaftswald sein und sind Ansprechpartner für alle Fragen zu Wald und Forstwirtschaft in unserem Amtsbereich.
Die Förderung der Forstwirtschaft und ihrer Selbsthilfeeinrichtungen, die Forstaufsicht und die Waldpädagogik als Bildungsauftrag sind wesentliche Aufgaben unserer Behörde.
Können Landwirte und Waldbesitzer weiter ihre normalen Tätigkeiten ausführen?
Ja, unter äußerster Vermeidung sozialer Kontakte. Das Mitführen eines Passierscheins o. Ä. ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Arbeitssicherheit.
Ab dem 1. Januar 2021 tritt die Allgemeinverfügung mit ihren Einschränkungen für den Transport von Laubholz außer Kraft, so dass in Wald und Garten endlich wieder frei gewirtschaftet werden darf. Die Quarantänezone in Murnau ist somit aufgehoben. Mehr
Mit den sinkenden Temperaturen im Herbst ist die diesjährige Aktivität der Borkenkäfer weitgehend beendet. Der Großteil der Käfer befindet sich nun unter der Rinde und wird dort überwintern. Mittlerweile sind die im Sommer befallenen, nicht aufgearbeiteten Fichten an ihren roten Kronen gut erkennbar. Mehr
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, kurz auch Vegetationsgutachten genannt. Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten an der Abschussplanung ein wichtiges Hilfsmittel. Mehr
Im Borkenkäferjahr 2018 ist die Notwendigkeit, befallenes Borkenkäferholz aus dem Wald zu bringen und auf entferntere Flächen zu lagern, besonders groß. Welche Abstände sind bei der Lagerung einzuhalten? Was muss beim Förderrecht beachtet werden? Mehr
Das Naturwaldreservat Ammerleite liegt im Landkreis Weilheim-Schongau innerhalb des FFH-Gebiets "Ammer vom Alpenrand bis zum Ammersee" und weitgehend im Naturschutzgebiet "Ammertal im Bereich Ammerleite und Talbachhänge". Mehr
Foto: Mantel
Alte Wildschutzzäune in den Wäldern können eine Gefahr für Tiere und Waldnutzer darstellen. Die Grundbesitzer sind zum Abbau verpflichtet, wenn die Zäune ihren Schutzzweck nicht mehr erfüllen. Mehr
Das Naturwaldreservat Weiherbuchet liegt im FFH-Gebiet "Moore und Wälder der Endmoräne bei Starnberg" im Landkreis Starnberg. Die 38 Hektar große Fläche wurde im Jahr 1978 als eines der ersten Naturwaldreservate in Bayern ausgewiesen. Mehr
Die Bergwaldoffensive ist Teil des Klimaprogramms Bayern 2020 der Bayerischen Staatsregierung und wurde im Sommer 2008 gestartet. Am AELF Weilheim werden sieben Projektegebiete in Ohlstadt, Oberammergau, Ettal, Gießenbach, Hausberg-Eckbauer, Hörnle, Krün intensiv betreut.
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Die Ausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin läuft über drei Jahre im Wechsel zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Hinzu kommen Seminare, die den Blick über den eigenen Betrieb hinaus ermöglichen. Mehr